§1.1 - Das suchen, sowie Ausnutzen von Grauzonen des Regelwerks ist nicht gestattet.
§1.2 - Unwissenheit schützt nicht immer vor einer Strafe.
§1.3 - Regelwerks Änderungen sind nach Veröffentlichung selbstständig wahrzunehmen. Informationen hierzu erhält man auf dem SICARIO Discord Server im Channel „Regelwerk Änderung“.
§1.4 - Helikopter und Sniper
Pro Fraktion darf nur ein Helikopter aktiv und ausgeparkt sein.
§1.5 - Das stürmen von Staatlichen Einrichtungen wie PD ist erst ab min.10 Polizisten, und mit einem wirklich gutem RP-Hintergrund erlaubt.
§1.6 - Fraktionssperren
Von Bad-Fraktion zu Bad-Fraktion 3 Tage
Von Bad-Fraktion zu Staats-Fraktion 3 Tage
Von Staats-Fraktion zu Bad-Fraktion 3 Tage
§3.1 - Zivillistengruppen bis zu 5 Personen dürfen frei agieren.
§3.2 - Eine Fraktion darf aus maximal 25 Personen bestehen.
§3.3 - Ab einer Mannstärke von 6 Personen kann sich eine Fraktion bilden.
§3.4 - Kriminelle Fraktionen können sein: Gangs, Mafien, Organisationen, Kartelle, Biker-Clubs.
§3.5 - Fraktionen müssen einen Fraktions Discord aufmachen. Die Fraktionsverwaltung muss ebenfalls auf dem Discord sein und zugriff auf alle Sprach und Text Channel haben! Jeder Discord muss einen “Blood-out” Channel und einen “Blood-in” Channel haben!
§3.6 - Zusammenarbeit von 2 kriminellen Fraktionen ist erlaubt.
§3.8 - Ihr gehört nur richtig zu einer Fraktion wenn ihr einen Blood-In bekommen habt. Nachdem ihr einen Blood-out bekommen habt müsst ihr alles über denn Zeitraum seit dem Blood-In vergessen.
§3.9 - Als Zivile Gruppe habt ihr mind. 2 Merkmale zu tragen. Als Fraktion 3 Merkmal woran man euch erkennen kann. ( Bsp. Flag, Bandana, Oberteil oder sonstiges )
§3.10 - Falls ein 12er (Boss einer Fraktion) einer Fraktion gestürzt werden will, muss dies vorher im Support abgeklärt werden.
§3.14 - Für neue Fraktionen gibt es eine Aufbauphase von 5 Tagen in Zukunft. Ebenfalls entfällt für diese Fraktionen die Regel
§6.3 - Teilen von Routen". In dieser Zeit dürfen diese Fraktionen auf Routen sich einkaufen oder mit einem Deal auf den Routen arbeiten, auch wenn bereits das Limit überschritten ist.
§3.15 - Der Bestand der sich während der Zeit als Familie ansammelt muss in das Fraktions Lager/ Waffen Kammer eingelagert werden. Sollte sich herausstellen das der Bestand weiterhin in Speedos gelagert wird, treten Sanktionen auf. Ebenfalls dürfen Fraktions-Lager oder Waffen Kammern von den 12ern nicht massiv "geplündert" werden. Ausnahme wenn es im Support abgeklärt wurde.
§3.16 - Sicarios / Informaten / V-Männer - Einschleusung in andere Bad Fraktionen
Das Einschleusen von sogenannten Sicarios oder das Agieren eigener Sicarios innerhalb anderer Bad Fraktionen – sei es durch gezieltes Einschleusen oder eigenständige Handlungen ohne vorherige Absprache – ist ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung erlaubt. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Vorlage eines kleinen Konzepts, das Zweck und die Vorgensweise der Einschleusung beschreibt.
- Bereitstellung von geeignetem Clip-Material, welches den Einsatz und das Verhalten der Sicarios / Informanten / VMänner dokumentiert.
- Eine überzeugende und schlüssige Grundgeschichte, die den Hintergrund der Einschleusung glaubhaft darlegt.
Verstöße gegen diese Regel können zu Sanktionen gegenüber der beteiligten Fraktion und den verantwortlichen Spielern führen.
§3.17 - Juwelier / Staatsbank / Homeland
Jede Fraktion darf jede der Zwei großen Räubereien (Juwelier, Staatsbank) nur einmal pro Tag durchführen. Das heißt z.B. pro Tag: 1x Juwelier, 1x Staatsbank
§3.18 - Fake Geiseln
Es ist untersagt, Fake-Geiseln zu nehmen oder Geiselnahmen vorzutäuschen. Jede Geiselnahme muss auf realistische und nachvollziehbare Weise erfolgen. Die Nutzung von inszenierten oder abgesprochenen Geiseln, die in Wirklichkeit nicht in Gefahr sind oder mit den Tätern kooperieren, ist verboten.
§2.1 - Ein Spieler darf nur in einer Fraktion (sowohl staatlich als auch kriminell) zur gleichen Zeit aktiv sein. Ausnahmen: Undercover Aktivitäten wenn diese beim SICARIO Team angemeldet werden.
§2.2 - Ein Staatsmitglied darf Korrupt sein, jedoch ist Wirtschaftskorruption ausgeschlossen. Sollten wir Wirtschaftskorruption feststellen, wird sie entsprechend sanktioniert.
Korrupt bedeutet: Informationen weitergeben - nicht aus der Asservatenkammer z.B. Waffen etc. verkaufen oder verteilen. Die Leitungsebene einer Staatlichen Behörde darf unter keinen umständen in jeglicher Form Korrupt sein.
§2.2.1 - Wirtschaftskorruption:
Es ist strikt untersagt, staatliches Eigentum, Waffen, Ausrüstung oder andere Ressourcen, an Privatpersonen oder zivilrechtliche Organisationen zu verkaufen oder auf andere Weise zu veräußern. Staatsbeamten ist es verboten, Gegenstände, die im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, wie beispielsweise beschlagnahmte Waffen, Drogen oder andere Beweismittel, zu erwerben, aufzusammeln, zu behalten oder anderweitig zu verwenden.
§2.3 - Mitglieder jeder Staatsfraktion MÜSSEN ihre Dienstnummer angeben bei Nachfrage.
§2.4 - Außerhalb des Staatdienstes dürft ihr dessen Items nicht mitführen.
§2.5 - Jegliche PD Waffen / Items ( darunter zählen PD - Westen ) dürfen PDler nicht mehr ohne trifftigen Hintergrund abgenommen werden. Eigenbereicherung ist kein Grund
§2.8 – Sturm des Polizeidepartments (PD)
Das Polizeidepartment (PD) darf ausschließlich mit einem triftigen und langfristig aufgebauten RP-Hintergrund gestürmt werden.
Ein PD-Sturm ist nicht erlaubt, wenn dieser lediglich dadurch begründet wird, dass sich z. B. eine einzelne Person der jeweiligen Fraktion in Haft befindet oder eine Geldstrafe verhängt wurde. In solchen Fällen wird der PD-Sturm als Regelverstoß gewertet und entsprechend bestraft.
Zusätzlich gilt:
Bevor ein Sturm auf das PD durchgeführt werden darf, ist zwingend eine vorherige Absprache und Genehmigung durch das Sicario-Team erforderlich. Ohne diese Absprache ist ein PD-Sturm nicht gestattet und wird sanktioniert.
§2.9 - Razzien auf Anwesen dürfen nur nach Absprache und Zusage der Frakverwaltung mit mindestens 10 Beamten und Beweisen erfolgen.
§3.1 – Sturmregelung für illegale Routen
Eine illegale Route (bestehend aus Sammler, Verarbeiter und/oder Verkäufer) darf nur einmal innerhalb von 24 Stunden vom PD gestürmt werden. Sobald ein Teil der Route – egal ob Sammler, Verarbeiter oder Verkäufer – von einer oder beiden Fraktionen gestürmt wurde, tritt eine 24-stündige Sperrfrist für die gesamte Route in Kraft. Innerhalb dieser Zeit ist ein weiterer Zugriff auf irgendeinen Teil dieser Route durch PD nicht gestattet. Observationen durch das PD oder SD in der Umgebung illegaler Routen sind erlaubt, solange sie der Informationsgewinnung und Ermittlung dienen. Untersagt ist jedoch das gezielte Campen mit dem Zweck, Spielern beim Verlassen von Sammel-, Verarbeiter- oder Verkaufsstellen ihre illegalen Güter abzunehmen, ohne dass ein aktiver Zugriff (Sturm) stattfindet. Dies gilt insbesondere während der 24-stündigen Sperrfrist.
§4.1 - Eine Fraktion darf maximal zwei Warns bekommen. Der dritte Warn sorgt dafür, dass die Fraktion aufgelöst wird.
§4.2 - Warns werden von der Fraktionsverwaltung ausgesprochen.
§4.3 - Ein Warn hält eine Woche. Sollte ein weiterer Regelverstoß begangen werden, wird der aktuelle Warn um eine Woche mitverlängert.
§5.1 - Eine Kriegserklärung (bedeutet die beiden Fraktionen dürfen sich 48h lang auf offener Straße ohne Schußcall beschießen) kann jederzeit von einer Partei eingereicht werden. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
-Ein Krieg muss im SICARIO Discord bei der Fraktionsverwaltung Beantragt werden.
-Für einen Krieg benötigt man mindestens 3 nachvollziehbare Gründe. (z.B. Respektlosigkeit, Kampf um eine Route, nicht an Vereinbarungen gehalten, etc.)
-Eine Entschädigung (Geld, Waffen, Drogen,...) muss gefordert werden (nicht übertreiben), die am Ende von der Verlierer- Partei gezahlt werden muss.
-(Es reicht wenn eine Partei einen Kriegsantrag erstellt.)
§5.2 - Regelverstoß (Schwerwiegend)
-Während eines Krieges müssen sich natürlich beide Parteien an die Regeln halten, sollte eine Fraktion schwerwiegend gegen eine Regel verstoßen, so ist das der sofortige Verlust des Krieges, die Entschädigung muss gezahlt werden und die Fraktion bekommt ebenfalls einen Warn.
§5.3 - Regelverstoß (Leicht)
-Falls eine Fraktion während eines Krieges Leichter gegen eine Regel verstoßen sollte, bekommt die Gegnerische-Partei einen Punkt. (bei drei Punkten gewinnt die Partei) Hierbei ist zu beachten, dass die Fraktionsverwaltung entscheidet wie schwerwiegend der Verstoß ist.
§5.4 - Entschädigung
-Die Entschädigung muss innerhalb von drei Tagen gezahlt werden, sollte dies nicht geschehen bekommt die jeweilige Fraktion einen Warn. Sollte man nicht die Möglichkeit haben die Entschädigung zu zahlen, muss im RP mit der Gegenpartei ein Kompromiss gefunden werden.
§5.5 - Krieg gegen Krieg
-Es ist verboten einen Krieg gegen eine Fraktion anzufangen die bereits im Krieg ist.
§5.6 - Anzahl der Kriege
-Eine Fraktion darf in einem Monat nur maximal zwei Kriege anzetteln und nur einmal gegen die gleiche Fraktion. (pro Woche einen Krieg)
§5.7 - Krieg Gewonnen
-Ein Krieg zählt als Gewonnen, sobald ihr drei Punkte habt oder die gegnerische Partei aufgibt.
§5.8 - Einmischen im Krieg
-Sollte eine Fraktion mit einer anderen Fraktion im Krieg sein, ist es verboten für außenstehende BAD Fraktionen, diese anzugreifen. (Während ein Angriff läuft.)
§5.9 - Base Raids dürfen nur mit einem triftigen RP-Hintergrund ausgeführt werden. Sofern ein Base Raid geschehen ist darf diese Fraktion 24 Stunden lang keinen Weiteren Base Raid machen. Bei missachtung der Regel erfolgt direkt ein Fraktions Warn.
§6.0 - Söldnerei in Kriegen
In aktiven Kriegen, die durch einen Kriegsvertrag offiziell anerkannt sind, ist der Einsatz, die Anwerbung oder Bereitstellung von Söldnern untersagt. Als Söldner gelten Personen, die frisch eingereist werden/sind und sofort während des laufenden Krieges eingestellt werden. Ein Verstoß wird mit Sanktionen bestraft, bis hin zur Auflösung des Kriegsvertrages.
Jede Fraktion darf maximal eine Route besitzen.
§6.2 - Eroberung von Routen
Eine Route kann durch einen Krieg erobert werden, können aber auch von der jeweiligen Fraktion abgekauft werden.
Um eine Route zu beanspruchen muss man einen Gewissen RP-Strang aufbauen.(z.B. eine Woche lang Zivilisten auf die Route schicken, und daraufhin zu den Routenbesitzern fahren, und ihnen mitteilen, dass sie ihr Geschäft oder ihre Route nicht mehr unter Kontrolle haben,...)
Wird bei einem Routenkampf nicht einig, so muss um die Route bei einem ''Best of 3'' kämpfen - z.B.(1x Street Fight, 1x Baseraid Partei A, 1x Baseraid Partei B. Dies ist aber nur ein leitfaden und kann in der Fraktionsverwaltung nach wunsch beider Parteien verändert werden z.B 3x Streetfight)
§6.3 - Teilen von Routen
Das Besitzen von einer Route ist nur einer Fraktion erlaubt und darf nicht mit anderen Fraktionen geteilt werden. Es darf maximal 1 fremde Arbeiter Fraktion auf einer Route arbeiten, wenn ein Deal abgeschlossen wurde. Falls eine Fraktion bereits eine Route besitzt, darf sich diese Familie nicht auf eine andere Route einkaufen.
Sollte eine Fraktion bereits eine Route besitzen aber wollen eine andere Route besitzen, müssen sie vor dem Kauf oder dem Krieg für eine Route, ihr bereits bestehende Route loswerden.
Eine Route die in einem Krieg umkämpft und siegreich von einer Fraktion verteigt oder erobert wurde, hat 7 Tage Angriffs / Claim Schutz.
Die Fraktion, die die Geldwäsche leitet, darf keine andere Route besitzen oder sich auf eine andere Illegale Route einkaufen. Die Schwarzgeldwäsche darf ebenfalls umkämpft werden wie jede andere Route auch. Die Schwarzgeldwäsche wird ebenfalls als eine Illegale Route angesehen.
Schwarzgeldwäsche darf Maximal 20% betragen. Falls die jeweilige Fraktion mit den Prozenten runtergeht für einen Deal, ist dies erlaubt.
§7.1 - Drittpartei
Als Drittpartei agieren ist verboten! (Das Einmischen in eine laufende RP-Situation von einer dritten Partei).
§7.2 - Drittpartei Staatsfraktionen
Die Polizei ist von der Drittpartei Regelung ausgeschlossen! (Ausnahme hiervon sind Base-Raids und Kriege).
§9.1 - Das Pushen (Angreifen) eines Anwesen, Hood oder Chapter muss einen RP-Hintergrund haben.
§9.2 - Ein Base Raid darf nur einmal täglich stattfinden. Jeder Base Raid muss gut begründet sein und nicht Willkührlich sein. (Ausnahmen: ein laufender offizieller Krieg)
§10.1 - Fraktionsautos müssen alle dieselbe Lackierung haben und dieselbe Unterbodenbeleuchtung, falls vorhanden.
§10.2 - Sollte ein Fahrzeug nicht die selben Farben haben wie die Fraktionsautos, so darf er nicht mit agieren. (Wird diese Regel missachtet, kommt es zu einer Sanktion)
§10.3 - Das Schießen aus gepanzerten Fahrzeugen, deren Scheiben schusssicher sind, ist strengstens untersagt. Diese regelung gilt unabhängig davon, dass zwar aus dem Inneren jedoch nicht von außen in das Fahrzeug geschossen werden kann. Sollte diese Funktion ausgenutzt oder missbraucht werden, zählt es als Bugusing und führt dem entsprechend zu Sanktionen!